KlAM Urkunde Nr. 6 von 1261
KlAM Urkunde Nr. 6 von 1261
KlAM Urkunde Nr. b von 1225, Siegel
KlAM Urkunde Nr. b von 1225, Siegel

Archivnutzung und Umgang mit Archivgut

Falls Sie Fragen zum Kloster und deren vielfältige Beziehungen haben, die sich im Archivbestand der Abtei wiederspiegeln, können Sie gern bei uns um Auskunft bitten.

 

Wenn Sie geschichtlich arbeiten und Ihre Recherche die Einsicht in den Mariensterner Archivbestand notwendig macht, können Sie gern bei uns um die Einsicht in einzelne Archivalien anfragen.

 

Das Archiv des Klosters St. Marienstern ist ein kirchliches Archiv und hat als solches einen rein privaten Charakter. Ein Anspruch auf Benutzung der Archivmaterialien kann nicht gestellt werden.

 

Die Erlaubnis zur Einsicht in das Archivmaterial ist seitens des Klosters eine Handlung des Vertrauens auf sorgsamen, sachgerechten und ehrlichen Umgang mit den Archivalien und den darin enthaltenen Informationen gegenüber dem Benutzer.

Der Archivbenutzer verpflichtet sich, diesem Vertrauen zu entsprechen und die Hinweise dieser Handreichung zu beachten.

 

Um das Archivgut so gut wie nur möglich auch für künftige Nutzungen zu erhalten, bitten wir Sie dringend folgende Hinweise zum Umgang mit den Archivalien zu beachten.

 

Archivalien können nur dann langfristig genutzt werden, wenn sie durch sachgemäße Behandlung möglichst dauerhaft erhalten bleiben. Daher bitten wir Sie um die Beachtung folgender Punkte:

 

Bitte waschen Sie sich vor der Benützung von Archivalien die Hände und verwenden Sie keine Handcremes.

 

Zu Ihrem eigenen Schutz (Spolien, Pilze) sollten Sie sich auch nach der Benützung von Archivmaterial die Hände waschen.

 

Essen, Trinken und Rauchen bei der Arbeit und in der Nähe der Archivalien sind verboten. Bitte verlassen Sie dazu den Raum.

 

Archivalien sollten nur zum Öffnen, Umblättern und Schließen in die Hand genommen werden, dabei ist auf schonendes Handling zu achten. Besonders ältere Archivalien, empfindliche Codices sowie Pergamenturkunden dürfen nur langsam und vorsichtig aufgeschlagen und geschlossen werden. Bände möglichst nicht in der Mitte aufschlagen, sondern sich vom Vorder- oder Rückdeckel aus nach innen vorarbeiten.

 

Beim Blättern in den Archivalien wenden Sie bitte vorsichtig Blatt für Blatt und befeuchten Sie dabei nicht die Finger. Achten Sie darauf, dass keine Risse oder Knicke entstehen.

 

Die innere Ordnung der vorgelegten Archivalien darf nicht verändert werden; ebenso versteht es sich von selbst, dass keine Dokumente aus den Archivalien entnommen werden dürfen.

 

Es ist nicht gestattet, in oder auf den Archivalien Vermerke oder Markierungen anzubringen oder vorhandene zu tilgen. Das Durchpausen ist verboten.

 

Für die Anfertigung von Notizen und Exzerpten sind nur Bleistifte zugelassen, die im Bedarfsfall ausgeliehen werden können. Kugelschreiber, Füller, Filzstifte, Textmarkierstifte und alle anderen Schreibmaterialien sind nicht gestattet.

 

Urkunden, aufgeschlagene Akten und Bände dürfen nicht aufeinander gestapelt werden.

 

Archivalien dürfen keinesfalls als Schreibunterlage verwendet werden.

 

Ebenso ist es nicht zulässig, beispielsweise Ellbogen oder Unterarm auf das Archivmaterial zu stützen, die bloße Hand/Finger auf Schrift, Zeichnungen oder Miniaturen zu legen oder mit dem Finger Zeilen und Linien nachzufahren.

 

Zum Beschweren der Pergamenturkunden und Pergament- oder Papierblättern empfehlen sich Bleischnüren oder Sandsäckchen. Als Lesehilfe kann ein großes unbeschriebenes, weißes Blatt Papier dienen.

 

Für die Benützung von Pergamenturkunden und –codices sowie fotografischem Orginalmaterial sind Baumwollhandschuhe erforderlich. Das Berühren von Farbschichten (Buchmalerei, handgezeichnete Karten) ist trotz Handschuhen – wegen der Gefahr des Abblätterns - zu unterlassen.

 

Bitte verwenden Sie keine selbstklebenden Notitzzettel (z.B. „post-it“), Büroklammern, Lineale oder andere Gegenstände als Lesezeichen, auch keine aus Makulaturen oder aus Fehlkopien geschnittenen Steckfahnen. Falls nötig stellen wir Ihnen passende Papierstreifen zum Einlegen zur Verfügung.

 

Bitte schützen Sie die Archivalien (auch Fotos)  vor unnötiger Lichteinwirkung, indem Sie sie vor Arbeitspausen schließen.

 

Lassen Sie die Archivalen niemals unbeaufsichtigt. Bevor Sie den Arbeitsraum verlassen melden Sie sich bitte bei der Schwester. (fon 431)

 

Vervielfältigungen jedweder Art (Fotografie, Film, Scan, Kopie u.s.w.) sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Schwester erlaubt. Gegebenenfalls werden Rahmenbedingungen abgesprochen.

 

Ergeben sich im Umgang mit den Archivalien Schwierigkeiten, wenn Sie etwa auf verklebte oder sehr schadhafte Seiten stoßen, bitten wir Sie diese nicht selbst in die Hand zu nehmen, sondern der zuständigen Schwester vorzulegen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.